Untermieter

 

Nistkästen sind nicht nur für Vögel interessant.

Manchmal finden sich darin auch andere Bewohner:

Bilche Gartenschläfer, Siebenschläfer, Haselmaus und Baumschläfer nutzen Nisthöhlen als Quartier oder machen sich abends und nachts über Eier und Jungvögel her.

 

Fledermäuse!

Fledermäuse sind sämtlich auf der Roten Liste der gefährdeten Arten aufgeführt!

Diesen gefährdeten Säugetieren sollte überall, wo sie in Nistgeräten oder anderen Stellen auftreten, der höchstmögliche Schutz gewährt werden.

In Nistkästen hängen sie unter dem Dach oder an der Rückwand.

Der Boden ist meist mit einer dicken Kotschicht bedeckt.

Häufig trifft man mehrere Tiere.

Dabei handelt es sich um Weibchen, die dort ihre Jungen zur Welt bringen und sie in sozialer Gemeinschaft aufzieht.

Fledermäuse sind gegen Störungen außerordentlich empfindlich!

 

Hornissen!

Wer seine Nisthöhlen in der Fortpflanzungszeit dieser Hautflügler kontrolliert,

muss mit bereits im Bau befindlichen Hornissen rechnen.

Im Spätherbst stirbt der gesamte Staat bis auf die jungen Königinnen ab.

Tiere in Ruhe lassen!

Hornissen gehören zu den bestandsbedrohten Tieren, so dass ein Hornissennest nur mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde entfernt werden darf!

 

Hummeln!

Hummeln gehören laut Bundesartenschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren.

Ihre kleinen Staaten finden sich in vorhandenen Moosnestern.

Den Hummelstaat auf gar keinen Fall entfernen!

Auch er stirbt im Spätherbst bis auf die jungen Königinnen ab.

 

Mäuse!

Mäuse nutzen Nistkästen zum Übernachten und legen darin Vorratskammern an.

Möchte man sie z.B. von Nistkästen in Bäumen fernhalten, hilft eine Blechmanschette, die sie nicht überwinden können.

 

Wespen! 

Wespen gehören zu den unerwünschten Besuchern.

Wer seine Nisthöhlen in der Fortpflanzungszeit dieser Hautflügler kontrolliert, muss mit bereits im Bau befindlichen Wespen rechnen.

Im Spätherbst stirbt der gesamte Staat bis auf die jungen Königinnen ab.

Von daher sollte man die Tiere in Ruhe lassen.

Befindet sich der Staat in unmittelbarer Nähe des Menschen, so dass eine Gefährdung von ihm ausgehen könnte, muss über eine Entfernung nachgedacht werden (kommt sehr selten vor).